Allgemeine Buchungs- und Beherbergungsbedingungen

Allgemeine Buchungs- und Beherbergungsbedingungen

Stand: [DATUM EINFÜGEN]

Hinweis vor Veröffentlichung: Alle gelb markierten Platzhalter müssen ausgefüllt oder – wenn nicht zutreffend – entfernt werden. Diese Fassung ist für kurzfristige Beherbergungsbuchungen von Apartments in Wien über die eigene Website beziehungsweise im direkten Kontakt vorgesehen. Für klassische längerfristige Wohnungsmietverträge, insbesondere bei Wohnsitzbegründung, sollte ein eigener Vertrag verwendet werden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner und Beherberger ist:
[VOLLSTÄNDIGER FIRMENNAME DER GMBH]
[RECHTSFORM]
[GESCHÄFTSANSCHRIFT]
Firmenbuchnummer: [FN]
Firmenbuchgericht: [FIRMENBUCHGERICHT]
UID-Nummer: [UID]
Telefon: [TELEFONNUMMER]
E-Mail: [E-MAIL-ADRESSE]

Diese Allgemeinen Buchungs- und Beherbergungsbedingungen gelten für Verträge über die vorübergehende entgeltliche Überlassung der in der Buchungsbestätigung bezeichneten Unterkunft zu Beherbergungszwecken sowie für damit unmittelbar zusammenhängende Leistungen.

Für Buchungen über externe Vermittlungs- oder Buchungsplattformen gelten ergänzend die dort wirksam vereinbarten Bedingungen. Bei Widersprüchen gehen zwingende Plattformregelungen für die über diese Plattform abgeschlossene Buchung vor. Individuelle Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.

„Gast“ bezeichnet die buchende Person sowie alle mitreisenden Personen. „Vertragspartner“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen, das den Beherbergungsvertrag abschließt. Verbraucher und Unternehmer sind im Sinn des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes zu verstehen.

2. Vertragsabschluss und Buchungsablauf

Die Darstellung von Unterkünften auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Absenden der Buchung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Beherberger die Buchung ausdrücklich per E-Mail bestätigt oder die Buchung im eingesetzten Buchungssystem ausdrücklich als bestätigt ausgewiesen wird.

Eine automatisierte Eingangsbestätigung, die lediglich den Eingang einer Anfrage bestätigt, gilt noch nicht als Buchungsbestätigung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Annahme bezeichnet ist.

Vor Abgabe der Buchung kann der Vertragspartner Eingabefehler mit den im Buchungssystem vorgesehenen technischen Mitteln erkennen und berichtigen. Der Vertragstext und diese Bedingungen werden dem Vertragspartner mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

Vertragssprache ist [DEUTSCH / DEUTSCH UND ENGLISCH]. Bei mehreren Sprachfassungen ist gegenüber Verbrauchern jene Fassung maßgeblich, in der der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Sie hat dafür einzustehen, dass die von ihr gemachten Angaben richtig und vollständig sind und dass die mitreisenden Personen die für den Aufenthalt geltenden Verpflichtungen einhalten.

3. Unterkunft, Belegung und Nutzungszweck

Maßgeblich für Art, Lage, Ausstattung, Höchstbelegung, Aufenthaltszeitraum und vereinbarte Zusatzleistungen sind die Angaben im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung.

Die Unterkunft darf ausschließlich zu vorübergehenden Beherbergungs- und Wohnzwecken und nur von den in der Buchung angegebenen Personen genutzt werden. Die zulässige Höchstbelegung darf nicht überschritten werden. Kinder zählen als Personen, soweit im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist.

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Untervermietung, Überlassung an nicht angemeldete Dritte, Veranstaltung von Partys oder Events sowie eine gewerbliche Nutzung, insbesondere für Film-, Foto-, Verkaufs- oder Prostitutionszwecke, ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Beherbergers unzulässig.

Der Vertragspartner hat dem Beherberger Änderungen der Personenzahl vor der Anreise mitzuteilen. Eine Aufnahme zusätzlicher Personen bedarf der Bestätigung durch den Beherberger und kann nur innerhalb der zulässigen Höchstbelegung erfolgen. Dafür gilt der bei der Änderung mitgeteilte Zusatzpreis.

4. Preise, Ortstaxe und Zahlungsbedingungen

Es gilt der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis. Vor Abschluss der Buchung wird ausgewiesen, welche Steuern, Abgaben, Endreinigungsentgelte und sonstigen verpflichtenden Preisbestandteile im Gesamtpreis enthalten sind und welche zulässigerweise gesondert eingehoben werden.

Die Wiener Ortstaxe wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet. In der Buchungsübersicht und Buchungsbestätigung wird ausdrücklich angegeben, ob sie im Gesamtpreis enthalten ist oder zusätzlich eingehoben wird.

Akzeptierte Zahlungsarten: [KREDITKARTE / BANKÜBERWEISUNG / ONLINE-ZAHLUNGSDIENST / SONSTIGE].

Der Gesamtpreis ist [SOFORT BEI BUCHUNG / INNERHALB VON X TAGEN NACH BUCHUNGSBESTÄTIGUNG / NACH FOLGENDEM ZAHLUNGSPLAN] fällig. Bei Buchungen, die weniger als [X] Tage vor der Anreise erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

Gerät der Vertragspartner schuldhaft in Zahlungsverzug, kann der Beherberger die gesetzlichen Verzugszinsen und die notwendigen, zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung verlangen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Erfolgt eine fällige Zahlung trotz angemessener Nachfrist nicht, kann der Beherberger nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Bereits entstandene, berechtigte Ansprüche bleiben unberührt.

5. Kaution

Variante wählen: [ES WIRD KEINE KAUTION VERLANGT] oder [KAUTION IN HÖHE VON EUR …].

Sofern eine Kaution vereinbart ist, dient sie ausschließlich der Sicherung fälliger Ansprüche aus dem konkreten Beherbergungsvertrag, insbesondere wegen schuldhaft verursachter Schäden, Schlüsselverlusts oder offener Entgelte. Die Kaution ist [ZAHLUNGSZEITPUNKT UND ZAHLUNGSART] zu leisten.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution binnen [Z. B. 14 KALENDERTAGEN] auf demselben Zahlungsweg freigegeben beziehungsweise zurückgezahlt. Ist zur Klärung eines konkreten Schadens mehr Zeit erforderlich, wird der unstrittige Teil innerhalb dieser Frist zurückgezahlt und der Vertragspartner über Grund und voraussichtliche Dauer der weiteren Prüfung informiert. Einbehalte werden nachvollziehbar abgerechnet.

6. Rücktritt und Stornierung durch den Gast

Für Beherbergungsleistungen, bei denen für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches vierzehntägiges Rücktrittsrecht. Die nachfolgenden vertraglichen Stornomöglichkeiten bleiben davon unberührt.

6.1 Flexible Rate

Sofern in der Buchungsbestätigung eine flexible Rate ausgewiesen ist, gilt folgende Regelung:

  • Stornierung bis einschließlich [30] Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei.
  • Stornierung danach oder Nichtanreise: [100 %] des vereinbarten Gesamtpreises.

Der Beherberger muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Nichtinanspruchnahme an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Vermietung der Unterkunft erhält. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.2 Nicht stornierbare Rate

Eine nicht stornierbare Rate gilt nur, wenn sie vor Abschluss der Buchung deutlich als „nicht stornierbar“ oder gleichwertig bezeichnet und ausdrücklich ausgewählt wurde. Bei dieser Rate ist ab Vertragsabschluss der vereinbarte Gesamtpreis fällig. Auch hier sind ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung nach den gesetzlichen Grundsätzen anzurechnen.

6.3 Form und Zeitpunkt der Stornierung

Stornierungen können per E-Mail an [STORNO-E-MAIL-ADRESSE] oder über die im Buchungssystem vorgesehene Stornofunktion erklärt werden. Maßgeblich ist der nachweisliche Zugang beim Beherberger. Der Beherberger bestätigt den Eingang der Stornierung.

6.4 Umbuchungen

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen können nach Verfügbarkeit und ausdrücklicher Vereinbarung vorgenommen werden. Preisunterschiede werden dabei berücksichtigt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten für die ursprüngliche Buchung die vereinbarten Stornobedingungen.

6.5 Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise

Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung für nicht genutzte Nächte. Der Beherberger muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und eine erfolgreiche anderweitige Vermietung anrechnen lassen.

7. Check-in, Check-out und Schlüssel

Check-in: ab [UHRZEIT] Uhr.
Check-out: bis spätestens [UHRZEIT] Uhr.

Die Übergabe erfolgt je nach Unterkunft durch [SELF-CHECK-IN / SCHLÜSSELBOX / DIGITALEN CODE / PERSÖNLICHE ÜBERGABE / CONCIERGE]. Die konkreten Zugangsinformationen werden rechtzeitig vor der Anreise übermittelt, sofern die erforderlichen Zahlungen und gesetzlich erforderlichen Gästedaten vollständig vorliegen.

Ein früherer Check-in oder späterer Check-out ist nur nach ausdrücklicher Bestätigung möglich. Ein etwaiges Zusatzentgelt wird vor der Zustimmung bekannt gegeben.

Schlüssel, Zutrittskarten und Codes dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden. Ein Verlust oder eine Kompromittierung ist unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner haftet für die erforderlichen und angemessenen Kosten, die durch einen von ihm oder seinen Mitreisenden schuldhaft verursachten Verlust entstehen. Kosten für den Austausch einer Schließanlage werden nur verlangt, wenn der Austausch aus objektiven Sicherheitsgründen erforderlich ist.

8. Gästeverzeichnis und Mitwirkungspflichten

Alle Gäste haben die nach österreichischem Melde- und Wiener Tourismusrecht erforderlichen Angaben vollständig und richtig bekanntzugeben und die erforderliche Eintragung in das Gästeverzeichnis zu ermöglichen. Bei Aufenthalten, die zusätzliche melderechtliche Pflichten auslösen, haben die Gäste daran mitzuwirken.

Der Beherberger verarbeitet die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter [LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG].

9. Pflichten der Gäste und Hausordnung

Die Unterkunft, ihre Einrichtung und die gemeinschaftlichen Bereiche sind pfleglich und ausschließlich vertragsgemäß zu benutzen. Schäden, Störungen und Gefahrenquellen sind dem Beherberger unverzüglich mitzuteilen.

Es gelten die Hausordnung und die üblichen Ruhezeiten von [Z. B. 22:00 BIS 08:00 UHR]. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellte Hausordnung ist Vertragsbestandteil. Nachträgliche Änderungen gelten für eine bestehende Buchung nur, soweit sie sachlich notwendig, zumutbar und für den Gast nicht überraschend nachteilig sind.

In den Unterkünften ist [RAUCHEN VOLLSTÄNDIG VERBOTEN / RAUCHEN NUR IN AUSGEWIESENEN AUSSENBEREICHEN GESTATTET]. Bei einem schuldhaften Verstoß können die tatsächlich erforderlichen und nachgewiesenen zusätzlichen Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- und Ausfallkosten verlangt werden.

Haustiere sind [NICHT GESTATTET / NUR NACH VORHERIGER ZUSTIMMUNG UND GEGEN ENTGELT GESTATTET]. Gesetzlich erforderliche Assistenzhunde bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Offenes Feuer, Kerzen, gefährliche Stoffe, Manipulationen an Rauchmeldern oder technischen Einrichtungen sowie das Laden oder Lagern brandgefährlicher Akkus entgegen den Herstellerangaben sind untersagt.

Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Beim Verlassen der Unterkunft sind Wasserhähne abzustellen, Kochgeräte auszuschalten und Fenster sowie Türen ordnungsgemäß zu schließen.

10. Mängel, Abhilfe und Gewährleistung

Der Gast wird ersucht, bei Anreise erkennbare Mängel und während des Aufenthalts auftretende Störungen unverzüglich über [KONTAKTWEG / NOTFALLNUMMER] mitzuteilen, damit der Beherberger möglichst rasch Abhilfe schaffen kann.

Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch dazu, dass der Gast als Verursacher gilt. Unterlässt der Gast jedoch schuldhaft eine zumutbare Mitteilung und vergrößert sich dadurch der Schaden, kann dies nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Preisminderungs-, Schadenersatz- und sonstigen Rechte des Gastes bleiben unberührt. Soweit eine sofortige Behebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, richtet sich die weitere Abwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Ersatzunterkunft und Nichtbereitstellung

Kann die gebuchte Unterkunft aus einem nicht vom Gast zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, kann der Beherberger eine nach Lage, Ausstattung und Qualität zumindest gleichwertige, für den Gast zumutbare Ersatzunterkunft ohne Mehrkosten anbieten.

Der Gast ist nicht verpflichtet, eine objektiv nicht gleichwertige oder unzumutbare Ersatzunterkunft anzunehmen. Wird keine zumutbare Ersatzunterkunft angeboten oder lehnt der Gast eine unzumutbare Ersatzunterkunft ab, werden die für die nicht erbrachte Leistung geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. Zwingende weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Zutritt zur Unterkunft

Der Beherberger oder eine beauftragte Person darf die Unterkunft nach rechtzeitiger Ankündigung und unter angemessener Rücksichtnahme betreten, soweit dies für notwendige Wartungs-, Reparatur-, Sicherheits- oder Kontrollmaßnahmen oder zur Abwendung eines drohenden Schadens erforderlich ist.

Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Feuer-, Wasser-, Gas- oder Sicherheitsgefahr, ist ein Zutritt ohne vorherige Ankündigung zulässig, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.

Eigene Schlösser oder technische Sperren dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht angebracht oder verändert werden.

13. Haftung des Gastes

Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft verursachen. Normale Abnutzung und vertragsgemäßer Gebrauch begründen keine Ersatzpflicht.

Ersatzfähig sind die erforderlichen und angemessenen Kosten der Reparatur oder – wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist – der unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Zeitwert angemessene Ersatz. Dem Vertragspartner wird eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung gestellt.

Eltern und sonstige Aufsichtspersonen haften nicht automatisch für jede Handlung Minderjähriger, sondern nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Verletzung eigener Aufsichtspflichten.

14. Haftung des Beherbergers und eingebrachte Sachen

Der Beherberger haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

Für sonstige, leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet der Beherberger nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Beschränkung gesetzlich zulässig ist.

Für von Gästen eingebrachte Sachen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 970 ff ABGB. Hinweise, wonach für eingebrachte Sachen generell keine Haftung übernommen werde, gelten nicht.

Der Gast hat einen Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung unverzüglich zu melden und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu setzen.

15. Rücktritt und vorzeitige Beendigung durch den Beherberger

Der Beherberger kann nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder ihn aus wichtigem Grund vorzeitig beenden. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Vertragspartner:

  • trotz angemessener Nachfrist eine fällige Zahlung nicht leistet;
  • die Unterkunft erheblich vertragswidrig oder zu rechtswidrigen Zwecken nutzt;
  • die zulässige Höchstbelegung überschreitet oder nicht angemeldete Personen dauerhaft aufnimmt;
  • trotz Abmahnung die Nachtruhe erheblich stört oder die Hausordnung schwerwiegend verletzt;
  • Personen oder Sachen konkret gefährdet oder vorsätzlich erhebliche Schäden verursacht;
  • erforderliche Meldedaten trotz Aufforderung nicht bekanntgibt und dadurch die Beherbergung rechtlich unzulässig wird.

Eine vorherige Abmahnung und angemessene Gelegenheit zur Abhilfe sind erforderlich, soweit der Verstoß nicht so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar wäre. Die finanziellen Folgen richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden und den gesetzlichen Bestimmungen; ersparte Aufwendungen und anderweitige Vermietungen sind anzurechnen.

16. Parken und Garage

[VARIANTE AUSWÄHLEN UND KONKRETISIEREN]

  • Öffentliche Stellplätze: Im Umfeld können öffentliche Stellplätze vorhanden sein. Es gelten die jeweils aktuellen kommunalen Park- und Kurzparkzonenregelungen. Der Beherberger schuldet keine Verfügbarkeit.
  • Garage: Nach Verfügbarkeit können [ANZAHL] Garagenstellplätze zum Preis von [PREIS] pro [NACHT / TAG / AUFENTHALT] gebucht werden. Ein Anspruch besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung.

Für Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine Bewachung oder Verwahrung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

17. Zurückgelassene Gegenstände

Offensichtlich zurückgelassene Gegenstände werden – soweit zumutbar – für [Z. B. 6 MONATE; RECHTLICH PRÜFEN LASSEN] aufbewahrt. Der Beherberger kann den Gast über bekannte Kontaktdaten verständigen. Versand oder Zustellung erfolgen auf Wunsch, Risiko und Kosten des Gastes.

Für verderbliche, gefährliche oder objektiv wertlose Gegenstände sowie Gegenstände, deren Aufbewahrung unzumutbar ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Aufbewahrungs- und Fundvorschriften bleiben unberührt.

18. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, soweit diese unmittelbar durch ein außerhalb ihres Einflussbereichs liegendes, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbares und trotz zumutbarer Maßnahmen nicht abwendbares Ereignis verursacht wird. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Kann die Unterkunft dadurch nicht oder nur erheblich eingeschränkt bereitgestellt werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen die weitere Abwicklung ab. Für nicht erbrachte Leistungen werden bereits geleistete Zahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet; ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung, Erfüllung gesetzlicher Melde- und Abgabenpflichten, Zahlungsabwicklung und Kommunikation verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung: [LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG].

20. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung

Beschwerden können an [BESCHWERDE-E-MAIL-ADRESSE] gerichtet werden. Der Beherberger bemüht sich um eine rasche einvernehmliche Lösung.

[ANGEBEN, OB DIE GMBH BEREIT ODER VERPFLICHTET IST, AN EINEM VERFAHREN VOR EINER BESTIMMTEN VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLE TEILZUNEHMEN; GEGEBENENFALLS STELLE UND WEBSITE NENNEN]

Ein Link zur früheren EU-Plattform für Online-Streitbeilegung wird nicht angeführt, da diese Plattform seit 20. Juli 2025 eingestellt ist.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und seiner Verweisungsnormen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Verbrauchern wird kein ausschließlicher Gerichtsstand in Wien vereinbart, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

22. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen bedürfen aus Beweisgründen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Mündliche Individualvereinbarungen bleiben unabhängig davon wirksam, wenn und soweit das Gesetz dies vorsieht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Regelungslücken.

Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der geänderten Fassung geschlossen werden. Für bereits bestätigte Buchungen gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung, sofern nicht ausdrücklich und wirksam etwas anderes vereinbart wird.

Ende der Allgemeinen Buchungs- und Beherbergungsbedingungen – [FIRMENNAME]